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Die Umweltzone in Bremen



ROT - STUFE 1 ab 01.01.2009

Erlaubt: Grün, Gelb und Rot
Verboten: Alle ohne Umweltplakette   
 

GELB - STUFE 2 ab 01.01.2010

Erlaubt: Grün und Gelb
Verboten: Rot
 

GRÜN - STUFE 3 ab 01.07.2011

Erlaubt: Nur Grün
Verboten: Gelb und Rot  


Die Umweltzone Bremen ist am 1.10.2008 in Kraft getreten und verbietet die Einfuhr für Fahrzeuge der Schadstoffklasse eins (keine Umweltplakette). Ohne Umweltplakette wird es somit teuer. Strafen von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg muss der Bürger zahlen wenn er ohne Umweltplakette erwischt wird.

Erweiterungen der Umweltzone Bremen:
Seit dem 01.01.2010 sind zusätzlich alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse 2 (rote Umweltplakette) aus den Umweltzonen ausgeschlossen. Ab 01.07.2011 zusätzlich alle Fahrzeuge der Schadstoffklasse 3 (gelbe Umweltplakette).

Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht

Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen

Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind

Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen,

Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden

Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.

Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden.


 

Übergangsregelungen

Übergangsregelungen wird es für Anwohner und ansässiges Gewerbe bis zum 30. September 2009
(1 Jahr nach Inkrafttreten der Umweltzone) geben. Zusätzlich wird es Ausnahmen für Kraftfahrzeuge geben,
die über einen Handwerkerparkausweis verfügen sowie für Busse, deren Fahrten im öffentlichen
Interesse liegen. Über die Fortdauer der Ausnahmeregelungen wird im Rahmen der Evaluation
entschieden.